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   BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 61.76   

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https://dejure.org/1977,1186
BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 61.76 (https://dejure.org/1977,1186)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1977 - 5 C 61.76 (https://dejure.org/1977,1186)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1977 - 5 C 61.76 (https://dejure.org/1977,1186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung eines Erholungsurlaubes - Einsparung häuslicher Aufwendungen während eines Erholungsaufenthaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.01.1965 - V C 23.64

    Bemessung der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt bei Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 61.76
    Im Einblick darauf, daß im Recht der Kriegsopferfürsorge grundsätzlich die besonderen Verhältnisse des Einzelfalls Ausgangspunkt der zu gewährenden Hilfe zu sein haben (BVerwGE 20, 141 [145]), wäre der Versuch einer weiteren Sachaufklärung notwendig gewesen, wozu sich z.B. eine konkrete Befragung der Klägerin angeboten hätte.
  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 42.75

    Empfänger einer Pflegezulage - Erziehungsbeihilfe - Ausbildungskosten -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 61.76
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. März 1977 - BVerwG V C 42.75 - entschieden hat, ist die genannte Vorschrift kein allgemein geltender Billigkeitsgrundsatz; sie bezieht sich ausschließlich auf die in § 25 a Abs. 4 BVG geregelte Einkommensgrenze.
  • BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 24.70

    Ermittlung eines Schadens im Verwaltungsprozess und revisionrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 61.76
    Die revisionsrichterliche Prüfung hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob das Verwaltungsgericht die materiell-rechtlichen Fragen zutreffend erkannt, die entscheidungserheblichen Umstände sachgerecht aufgeklärt sowie bei seinen Schlußfolgerungen die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze beachtet hat (BVerwGE 38, 10 [BVerwG 25.03.1971 - VIII C 24/70] [12]).
  • BVerwG, 24.05.1967 - V C 157.66

    Erholungsfürsorge trotz Überschreitens der Einkommensgrenze für

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 61.76
    Maßnahmen der Erholungsfürsorge können deshalb grundsätzlich insoweit nicht bewilligt werden, als das Einkommen der Beschädigten oder Hinterbliebenen die Einkommensgrenze überschreitet (Urteil des erkennenden Senats vom 24. Mai 1967, BVerwGE 27, 109).
  • BVerwG, 15.07.1976 - V C 65.74
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 61.76
    Das wird vom Einzelfall und vor allem auch vom jeweiligen Einkommen abhängen, weil der Aufwand für den Lebensunterhalt höher oder geringer sein wird, je nachdem, ob das Einkommen mehr oder weniger über oder unter der Einkommensgrenze liegt (Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juli 1976 - BVerwG V C 65.74 - FEVS 24, 410).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1971 - 2 A 61/70
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 61.76
    Gleichwohl entspricht es der allgemeinen Erfahrung, daß der Erholungsaufenthalt in aller Regel zu notwendigen Mehraufwendungen führt, welche die Einsparungen für den häuslichen Lebensunterhalt mindern (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 1971 - 2 A 61/70 - FEVS 18, 312).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - L 1 SO 8/10

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einsetzen der Sozialhilfe -

    Die Höhe der erzielten Ersparnisse kann gem. § 202 SGG iVm § 287 Abs. 2 ZPO geschätzt werden (vgl. BVerwGE, Urteil vom 18.08.1977 - V C 61.76 -, FEVS 26, 133; W. Schellhorn aaO § 82 Rdnr. 53; SG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2009 - S 17 (28) SO 11/07 -, Juris).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 6.80

    Keine Aufzehrung der häuslichen Ersparnis durch nicht

    Zur Begründung macht sie geltend: Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Anschaffungskosten für Reisekoffer, Bademantel und Schlafanzug von insgesamt 193,-- DM bei der häuslichen Ersparnis nicht mindernd zu berücksichtigen seien, widerspreche dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1977 - BVerwG 5 C 61.76 -.

    Der erkennende Senat hat dazu in seinem Urteil vom 18. August 1977 - BVerwG 5 C 61.76 - (Buchholz 436.7 § 27 a BVG Nr. 8 = FEVS 26, 133) ausgeführt, durch den Erholungsaufenthalt könnten zusätzliche notwendige Aufwendungen wie z.B. für Kleidung, Körperpflege, kulturelle und gesellige Veranstaltungen entstehen, die durch die für die Erholungsmaßnahme bewilligten Mittel nicht gedeckt würden, so daß dafür das allgemeine Einkommen herangezogen werden müsse; bei der Schätzung der häuslichen Ersparnis müsse berücksichtigt werden, daß durch derartige zusätzliche Aufwendungen die Einsparungen für den häuslichen Lebensunterhalt zumindest teilweise aufgezehrt würden.

    Darunter fallen, wie in Ergänzung zu den Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 18. August 1977 - BVerwG 5 C 61.76 - (a.a.O.) festzustellen ist, nicht Aufwendungen für solche Gegenstände, die nur aus Anlaß der Erholungsmaßnahme beschafft werden.

  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 14.89

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt für Heizkosten, Einsatz des Einkommens;

    Demgegenüber beruft sich das Berufungsgericht für seine Einkommensanrechnung nach dem Bundessozialhilfegesetz zu Unrecht auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 52, 201; 52, 302 [BVerwG 21.04.1977 - III C 71/76]; Urteil vom 18. August 1977 - BVerwG 5 C 61.76 - (Buchholz 436.7 § 27 a BVG Nr. 8) und Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 39.76 - (Buchholz 436.7 § 27 a BVG Nr. 10)) zur früheren, durch das 10. Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes vom 10. August 1978 (BGBl. I S. 1217) überholten Rechtslage.
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